Reiserücktrittsversicherung Jahresversicherung Arbeitsplatzverlust

Union Reisevers. AG

 

§ 1 Versicherungsschutz/Versicherte Personen
1. Die Union Reiseversicherung ist im Umfang von § 2 (Versicherungsumfang) leistungspflichtig, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

e) Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz von Selbstständigen.

 

Wichtiger Hinweis

 

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