Reiserücktrittsversicherung Einreichungsfrist von Belegen

ELVIA Reisevers. AG

 

§ 9 Wann verliert die versicherte Person den Anspruch auf Versiche-rungsleistung durch Obliegenheitsverletzung und Verjährung?
3. Der Anspruch auf Versicherungsleistung verjährt in drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und die versicherte Person von den Umständen zur Geltendmachung des Anspruchs Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

 

Wichtiger Hinweis

 

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für die falsche Verwendung der Inhalte ist ausgeschlossen. Gültig sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften

 

[Zurück]

Reiserücktrittsversicherung Einreichungsfrist von Belegen der ELVIA