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§ 1 Beschreibung des Versicherungsschutzes
4. Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gemäß b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist;
e) Begleitpersonen bei Gruppenreisen, sofern der Versicherungsschutz gesondert vereinbart wurde. Bei Eintritt des Versicherungsfalles bei einer gesondert versicherten Begleitperson erstattet die HanseMerkur die Stornokosten für alle von einer Stornierung der Gruppenreise betroffenen versicherten Personen.
§ 2 Anzahl der Personen
Haben mehr als vier Personen (bei Familienprodukten fünf Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person gemäß § 1.Ziffer 4 b) und deren
Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
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