Reiserücktrittsversicherung Jahresversicherung Risikopersonen

Union Reisevers. AG

 

§ 1 Versicherungsschutz/Versicherte Personen
1. Die Union Reiseversicherung ist im Umfang von § 2 (Versicherungsumfang) leistungspflichtig, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

2. Risikopersonen sind
a) die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner /eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -tochter, Schwager und Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder / -Eltern, Pflegekinder / -eltern, Stiefkinder / -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten;
b) die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen;
c) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
d) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, und deren Angehörige (definiert in 2 a).
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

 

Wichtiger Hinweis

 

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für die falsche Verwendung der Inhalte ist ausgeschlossen. Gültig sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften

 

[Zurück]

Reiserücktrittskostenversicherung Jahresversicherung Riskopersonen der Union