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§ 3 Schadenarten
Die HanseMerkur leistet, unter Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 5, eine Entschädigung bei den folgenden Schadenarten. Von dem erstattungsfähigen Betrag werden die evtl. vom Reiseveranstalter, Vermieter oder sonstigen Leistungsträgern (Dritte) zurückgezahlten Beträge, die über den Selbstbehalt hinausgehen, in Abzug gebracht.
3. Verspätete Rückkehr von der Reise
a) für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch Heilkosten), der versicherten Person. Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität der gebuchten Reise abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ausgeschlossen sind jedoch sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung).
b) als Ergänzung zu den versicherten Ereignissen gemäß § 1 Ziffer 1 und 2 sind auch Rückreise- Mehrkosten der versicherten Person, die aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden und dadurch zu einem Versäumnis eines Anschlussverkehrsmittels geführt haben, versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass das versäumte Anschlussverkehrsmittel mitversichert ist (Verspätungsschutz).
c) für zusätzliche Kosten der versicherten Person für eine Unterkunft (nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Reiseleistung), wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss. Die zusätzlichen Kosten für eine Hotelunterbringung werden bis höchstens 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage übernommen. Nicht versichert sind die Kosten für die Fahrt vom Hotel in das Krankenhaus bzw. vom Krankenhaus zum Hotel.
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