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Vermittler:  MAWISTA GmbH Albstraße 26 73240 Wendlingen (bei Stuttgart) Telefon: ++49 (0)7024 469510 Telefax: ++49 (0)7024 4695120 Email: info@mawista.com Team
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Reiserücktrittsversicherung Jahresversicherung Verspäteter Antritt AGA International |
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§ 1 Was ist bei Nichtantritt der Reise und bei verspätetem Reiseantritt versichert?
1. Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement versichert.
2. Ferner ist das bei der Buchung vereinbarte, dem Reisevermittler vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Vermittlungsentgelt versichert, sofern der Betrag bei der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Übersteigt das Vermittlungsentgelt den allgemein üblichen und angemessenen Umfang, kann AGA die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
3. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter § 2 genannten Gründe erstattet AGA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Anreise sowie den anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen vor Ort. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären.
4. Bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet AGA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise
angefallen wären, maximal jedoch bis zu € 1.500,- je Versicherungsfall.
5. Kann die gebuchte und versicherte Reise nachweislich aus einem der in § 2 AVB RR genannten Gründe nicht angetreten werden, so sind wahlweise zu Ziffer 1 die Mehrkosten versichert, die bei Umbuchung in eine Saison mit höherem Reisepreisniveau entstehen (Reisepreisgarantie bei notwendiger Umbuchung). Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise, d. h. unmittelbar nach Auftreten des versicherten Ereignisses, angefallen wären.
6. Versichert sind ferner die nachgewiesenen währungsbedingten Kursverluste beim stornobedingten Rücktausch der Urlaubskasse (bis zu € 50,- pro gebuchtem und versichertem Reisetag, maximal € 300,-) in die Originalwährung, sofern die Reise aus einem der in § 2 AVB RR genannten Gründe nicht angetreten werden konnte. Der Rücktausch hat spätestens binnen zehn Werktagen nach Stornierung der Reise zu
erfolgen.
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Reiserücktrittskostenversicherung Jahresversicherung Verspäteter Antritt der AGA
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Die Krankenversicherung für ausländische Stipendiaten, Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten in Deutschland. |
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Die Krankenversicherung für deutsche Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz. |
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Die Krankenversicherung für deutsche Stipendiaten, Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz fürs Ausland. |
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Versicherungsver–gleiche für Reisekranken (1 bis 365 Tage), Reiserücktrittskosten–versicherung (Jahres- und Einmalpolicen) |
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Die Krankenversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrages für Arbeitgeber, Verbände und andere Organisationen |
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