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§ 1 Welche zusätzlichen Leistungen bietet ELVIA bei Reiseabbruch?
1. Organisation der Rückreise
Die Assistance organisiert auf Wunsch die Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise aus einem der in § 2 AVB RR genannten Gründe nicht planmäßig beenden kann. Die Einschränkungen aus § 3 AVB RR gelten entsprechend.
2. Kostenerstattung
ELVIA erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung oder Unterbrechung der Reise aus einem der in § 2 AVB RR genannten Gründe und soweit keine Einschränkung vorliegt (§ 3 AVB RR) die nachstehend genannten Kosten:
a) die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind;
b) den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort;
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