Reiserücktrittsversicherung Jahresversicherung Wiederholung einer Prüfung

ELVIA Reisevers. AG

 

§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt ELVIA die Leistungen?
1.Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt;

 

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