Reiserücktrittsversicherung Wiederholung einer Prüfung

Europäische Reiseversicherung AG

 

§ 2 Stornierung der Reise

2. Versicherte Ereignisse sind
j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung
unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll;

 

Wichtiger Hinweis

 

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